AGB
- Allgemeines
1.1. Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Noack Sport Support (Josephine Noack) als Auftragnehmer (nachfolgend auch Trainer genannt) und dem Kunden (nachfolgend auch Sportler genannt) als Auftraggeber. Vertragsgegenstand ist das Beraten und Erteilen von Auskünften sowie das Empfehlen und/oder Durchführen praktischer Vorhaben im Bereich Sport. Die Leistung entspricht hierbei einer Dienstleistung gemäß § 611 BGB.
1.2. Im Einzelnen sind dies Leistungen aus den Bereichen:
- Durchführen leistungsdiagnostischer Untersuchungen
- Sport- und trainingswissenschaftliche Analysen und Beratung
- Coaching
- Entwicklung und Erstellung individueller Trainingskonzepte, -Maßnahmen und -Pläne
- Einzel- und Gruppentraining
- technisches Optimieren und Einstellen von Sportgeräten (Rennrad, Zeitfahrrad, Mountainbike)
- Beratung zu trainingsrelevanten Themen wie Ernährung, Regeneration, mentalen Strategien u.ä.
- Organisieren und Durchführen von Kursen, Sportprogrammen und kleineren Events im Bereich Sport
1.3. Der Trainer verpflichtet sich, den Sportler im Rahmen des vereinbarten Umfangs individuell zu beraten und zu betreuen.
- Trainingsplanung
2.1. Der Beginn der Trainingsberatung bzw. -planung erfolgt je nach vom Kunden gewünschtem Starttermin zum 1. oder 15. eines Kalendermonats. Der Starttermin wird zwischen dem Sportler und dem Trainer mit Vertragsabschluss festgelegt.
2.2. Die Trainingsplanung erfolgt online über die professionelle Trainingsplattform TrainingPeaks®. Im Rahmen eines individuellen Coachings muss der Sportler muss hier einen persönlichen Account anlegen, zu dem der Trainer uneingeschränkten Zugriff hat. Trainingsinhalte, albsolviertes Training und leistungsrelevante Daten werden hier gespeichert und sind für den Sportler und Trainer für die Dauer der Vertragslaufzeit einsehbar. Die Plattform ist über die Internetseite von TrainingPeaks® oder als App auf dem Smartphone verfügbar. Der Trainer haftet nicht für die Funktion der App oder Internetseite.
2.3. Im Rahmen eines Coachings werden die Trainingspläne in einem ca. 2-wöchigen Turnus erstellt, wodurch eine stetige Anpassung der Planung entsprechend der aktuellen Situation des Sportlers und der Leistungswerte gewährleistet werden kann.
2.4. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses können die absolvierten und geplanten Trainingseinheiten seitens des Trainers als „unsichtbar“ deklariert. Der Sportler hat ab diesem Zeitpunkt keinen Zugriff mehr auf die absolvierten Einheiten. Es obliegt dem Sportler, den Trainer-Zugriff auf seinen Account bei TrainingPeaks® zu beenden. Danach hat der Trainer keinen Zugriff mehr auf absolvierte oder zukünftige Einheiten. Sofern das Vertragsverhältnis wieder aufgenommen wird, können die vergangenen Einheiten mit erneuten Zugriffsrechten des Trainers wieder sichtbar gemacht werden.
- Auftragserfüllung
3.1. Die Leistungen von noack sport support gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Athlet nicht unverzüglich nach Übermittlung der Trainingspläne Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
3.2. Werden vom Athleten bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigte Mängel beanstandet, so ist der Trainer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Eine Veränderung und Anpassung der Trainingsinhalte stellt keinen Mangel dar.
3.3. Da es sich um eine konzeptionelle, strukturierte und langfristige Trainingsplanung handelt, können in der nachfolgenden Zeit Inhalte und Umfang wesentlich vom ursprünglichen Inhalt abweichen.
- Vertragsbeginn und Beendigung des Vertrages
4.1.Der Vertrag zwischen Trainer und Sportler wird durch ein Angebot und die Annahme dieses Angebotes geschlossen.
4.2. Der Vertrag kann jederzeit zum Ende des Kalendermonats von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.
4.3. Ein Pausieren des Vertrags und somit der Trainingsplanung sowie der damit verbundenen Zahlungsverpflichtung in maximal für 1 Monat pro Kalenderjahr möglich. Dies bedarf aber der vorherigen Abstimmung zwischen Trainer und Sportler. Der genaue Zeitraum ist zu definieren und schriftlich (Mail) zu vereinbaren. Sollte der Sportler während der vereinbarten Unterbrechung trotzdem Dienstleistungen wie Beratung in Anspruch nehmen, behält der Trainer sich vor nach Ankündigung, den Monat nicht als Pausieren zu werten und im Nachhinein in Rechnung zu stellen.
- Zahlungsbedingungen
5.1.Einzel- und Gruppentrainingseinheiten, Bikefitting oder Veranstaltungen sind in bar, per Überweisung oder über PayPal vor Beginn der Einheit zu begleichen.
5.2.Die Abrechnung der Trainingsplanung erfolgt auf Basis der angebotenen Leistungen und ist monatlich im voraus mit Beginn der ersten Trainingseinheit fällig. Die einmalige Einrichtungsgebühr für den Sportler-Account ist mit der ersten Zahlung fällig.
- Gesundheitliche Eignung
6.1. Der Sportler versichert sporttauglich zu sein. Die empfohlenen Trainingsprogramme und -übungen erfordern teilweise einen maximalen körperlichen Einsatz und führen dadurch zu einer starken körperlichen Belastung. Die Teilnahme an leistungsdiagnostischen Untersuchungen oder das Durchführen von Trainingsprogrammen und Trainingsübungen erfolgt in jedem Fall freiwillig und auf eigene Gefahr. Voraussetzung ist die gesundheitliche und körperliche Eignung für diese Maßnahmen.
6.2. Der Sportler ist bei Zweifeln an seinem Gesundheitszustand verpflichtet, einen Arzt aufzusuchen und medizinischen Rat einzuholen, um die individuelle gesundheitliche Eignung für die ausgearbeiteten Trainingsprogramme und Trainingsübungen auf der Grundlage einer persönlichen medizinischen Untersuchung feststellen zu lassen. Der Trainer übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden des Sportlers.
6.3. Der Sportler verpflichtet sich, den Fragen zur Gesundheit wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
6.4.Sobald Anzeichen negativer gesundheitlicher Auswirkungen durch das geplante Trainingsprogramm zu erkennen sind, ist der Sportler verpflichtet einen Arzt aufzusuchen und medizinischen Rat einzuholen und den Trainer hierüber zu informieren.
6.5.Eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden muss der Sportler dem Trainer umgehend und wahrheitsgemäß mitteilen.
- Haftung
7.1.Der Trainer schließt gegenüber dem Sportler jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht.
7.2.Der Trainer haftet nicht für eine etwaige Nichterreichung des vom Sportler verfolgten Zwecks oder Zieles.
7.3.Der Sportler hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern. Dies gilt auch für den Weg von und zum Trainingsort.
- Verantwortlichkeit für Minderjährige
8.1. Bei Trainingsmaßnahmen und -Planung obliegt das Führen der Aufsichtspflicht über minderjährige teilnehmende Personen nicht dem Trainer oder dem von ihm beauftragten Erfüllungsgehilfen. Der/die Erziehungsberechtigte(n) haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Durchführen von Maßnahmen eine ausreichende Anzahl von Begleitpersonen zur Seite steht, und dass diese Begleitpersonen die Führung der Aufsichtspflicht übernehmen.
8.2. Für das Nutzen der Online-Trainingsplattform durch Minderjährige, akzeptieren die Erziehungsberechtigten ihre Verantwortlichkeit für das Verhalten des Minderjährigen im Internet, die Zugangskontrolle sowie die Konsequenzen bei einem Missbrauch Online-Trainingsplattform durch den Minderjährigen.
- Ersatzansprüche
9.1.Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Trainer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
- Datenschutz
10.1.Die personenbezogen Daten des Sportlers werden vom Trainer gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des Leistungsgegenstandes verwendet.
10.2.Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach Vertragsende gelöscht. Besonderheit siehe Punkt 2.4.
10.3.Der Trainer hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Sportlers Stillschweigen zu bewahren.
10.4. Noack sport support behält sich vor, trainings- und leistungsrelevante Daten des Athleten auch nach Vertragsende zur Auswertung von Trainingsprogrammen mit dem Zweck der Wissensgewinnung heranzuziehen. Erkenntnisse dürfen anonymisiert veröffentlicht werden.
- Urheberrecht
11.1. Die durch noack sport support für den Athleten individuell geplanten und strukturierten Trainingseinheiten und Trainingspläne unterliegen dem Urheberrecht und dürfen durch den Athleten nicht veröffentlicht, kopiert, exportiert oder an Dritte weitergegeben werden.
- Schlussbestimmungen
12.1.Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12.2.Noack Sport Support behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dass es für den Sportler nicht zumutbar ist. Es wird der Sportler über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigt. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. Der Trainer wird den Sportler in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
12.3.Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
12.4.Als Gerichtsstand wird Buxtehude vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.5. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, vereinbaren Josephine Noack und der Athlet vor Beginn einer rechtlichen Auseinandersetzung sich einer Schlichtung zu unterwerfen.
Aufgestellt: Buxtehude, August 2023